Dienstgrade

Dienstgrade Freiwillige Feuerwehr in Thüringen

Die Dienstgradabzeichen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr werden als Schulterstück auf der Uniformjacke bzw. als Aufschiebeschlaufe auf dem Hemd oder der Bluse getragen.

Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Dienstgrades (Beförderung) ist die Erreichung der jeweils angegebenen Mindestvoraussetzungen (Qualifikation, Dauer). Jedoch wird nicht automatisch mit Erreichung der Voraussetzungen befördert, sondern auf Vorschlag.

Die Dienstgrade haben bei der Freiwilligen Feuerwehr keinerlei Auswirkungen auf den Dienst, Berechtigungen etc.

Die Beförderung / der Dienstgrad ist daher als Auszeichnung zu verstehen.

Bild alt/neu Dienstgrad Voraussetzung

Feuerwehrmann-Anwärter, Feuerwehrfrau-Anwärterin

während/bis zum Abschluss Truppmannausbildung

Feuerwehrmann, Feuerwehrfrau Abschluss Truppmannausbildung

Oberfeuerwehrmann, Oberfeuerwehrfrau 5 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau
oder
Truppmannausbildung zuzüglich Ausbildung für Sonderfunktion

Hauptfeuerwehrmann, Hauptfeuerwehrfrau 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau
oder
Truppführerausbildung

Löschmeister, Löschmeisterin 10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau mit Truppführerausbildung
oder
Gruppenführerausbildung

Oberlöschmeister, Oberlöschmeisterin 10 Jahre Löschmeister/-in
oder
Ausbildung zum Zugführer/-in

Brandmeister, Brandmeisterin 10 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Gruppenführerausbildung
oder
5 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Zugführerausbildung oder Ausbildung als Führer/-in von Verbänden

Oberbrandmeister, Oberbrandmeisterin 10 Jahre Brandmeister/-in mit Zugführerausbildung
oder
5 Jahre Brandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden

Hauptbrandmeister, Hauptbrandmeisterin 10 Jahre Oberbrandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden

Quelle

Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO)