Unsere Aufgaben sind insbesondere durch das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bestimmt.
Rettung
Abwenden lebensbedrohlicher Zustände von Menschen und Tieren durch Erhalten der Vitalfunktionen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Gefahrenlage oder Zwangslage.
Brandbekämpfung
Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Löschen von Bränden (Schadenfeuern).
Technische und allgemeine Hilfeleistung
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen aus Anlaß verschiedenster Ereignisse.
Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz
Durchführen geeigneter Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren bei Katastrophen (auch außerhalb des primären und sekundären Einsatzbereichs), d.h. bei Lagen, die durch die normalerweise vorgesehenen und Zuständigen Kräfte nicht mehr beherrscht werden.
Auffüllfeuerwehr
Feuerwehr zur Übernahme der Aufgaben der Berufsfeuerwehr wenn diese durch andere Einsätze bereits gebunden ist.
Hinweis
Es ist allgemein zu beachten, das die öffentlichen Feuerwehren nur zum Einsatz kommen, wenn akute Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachen bestehen und die Gefahrenabwehr nicht (sinnvoll und rechtzeitig) durch andere Kräfte / Maßnahmen erfolgen kann.