Alters- und Ehrenabteilung

Was ist die Alters- und Ehrenabteilung ?

 

In Thüringen darf man maximal bis zum vollendeten 65. Lebensjahr als Feuerwehr-Einsatzkraft tätig sein.

Mit dem Erreichen dieser Altersgrenze muss man aber nicht aus der Feuerwehr ausscheiden, man kann weiter Angehöriger der Feuerwehr, aber in der Alters- und Ehrenabteilung bleiben.

Kann man bereits vor dem Erreichen der Altersgrenze aus objektiven Gründen (z.B. Krankheit) nicht mehr am aktiven Dienst teilnehmen, kann man ebenfalls in die Alters- und Ehrenabteilung aufgenommen werden.

Die Ehrenmitgliedschaft ist nur bei vorliegen entsprechend "ehrenhafter" Voraussetzungen möglich. Darüber beschließt der Wehrausschuss.